Leukin - Verein zur Hilfe leukämiekranker Kinder e.V.Außergewöhnliche Zeiten fördern außergewöhnliche Ideen!

Unter diesem Motto haben wir nun ein ganz besonderes Highlight für Euch geplant:
Wir verlosen ein Platzkonzert von und natürlich mit uns! Und dies auch noch für einen guten Zweck. Der Gewinner bestimmt dabei, wann, wo und wie das Platzkonzert stattfinden soll.

Für nur 5,00 EUR könnt ihr ab Montag, den 14.06.2021, ein Los an den u.a. Verkaufsstellen erwerben. Ein Loskauf per Überweisung ist ebenfalls möglich. 75% der Einnahmen gehen dabei an Leukin – Verein zur Hilfe leukämiekranker Kinder e.V.

Am 09.07.2021 werden wir das Gewinnerlos dann bei unserer Probe ziehen! 

Wir hoffen, ihr helft uns dabei, den Verein Leukin e.V. zu unterstützen und wir freuen uns schon sehr darauf, bald bei einem von Euch zuhause spielen zu dürfen!

Verkaufsstellen:
Raiffeisenbank Strücklingen-Idafehn eG
Bistro Cappuccino
Die Floristen Rhauderfehn
Tankstelle Carl-Heinz Vehn

Per Überweisung:
Die Überweisung erfolgt auf unser Bankkonto bei der Raiffeisenbank Strücklingen-Idafehn e.V. mit der IBAN DE84 2806 9052 0201 1174 00 unter Angabe einer Email-Adresse. Die Losnummer erhaltet ihr dann unter der angegebenen Email-Adresse.

Da das @-Zeichen im Verwendungszweck nicht genutzt werden kann, schreibt bitte einfach (at) oder at mit Leerzeichen davor und dahinter, damit wir Eure Mail-Adresse auch korrekt erkennen können.

Beispiel:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! --> max(at)mustermann.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! --> max at mustermann.de

 

Bedingungen und nähere Infos:

  1. Gastgeber des Platzkonzertes ist der Gewinner bzw. die Gewinnerin der Verlosung. Die äußere Gestaltung der Veranstaltung liegt in den Händen des Gastgebers. Die Stückauswahl obliegt dem Musikverein Strücklingen. Wünsche und Anregungen können gerne im Vorfeld besprochen werden.
  2. Das Platzkonzert findet unter Einhaltung sämtlicher zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorschriften und nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand des Musikverein Strücklingen statt. Alle zu diesem Zeitpunkt geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen müssen gewährleistet sein.
  3. Das Konzert muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen vorher) beim Vorstand angemeldet werden. Sollte eine ordnungsgemäße Durchführung des Konzertes seitens des Vereins zu dem gewünschten Termin nicht möglich sein, behält sich der Verein vor, den Zeitpunkt des Konzertes zu verschieben.

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